Zuletzt aktualisiert: 10. August 2026
BETA-HINWEIS — v1.2 BETA. Während der Phase der privaten BETA wird die Software nicht öffentlich vertrieben; die BETA-Schlüssel werden kontrolliert und kostenlos an eingeladene Tester verteilt. Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten vollumfänglich ab der kommerziellen Veröffentlichung v1 über Lemon Squeezy als Merchant of Record (derzeit in Planung, nicht in Betrieb). Die Preise und der Zahlungskanal können vor dem Launch angepasst werden, und das Feedback der BETA-Nutzer kann in die endgültige Fassung einfließen.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „die Bedingungen“) regeln den Erwerb von Lizenzen der Software MONKEY MASTERING (nachfolgend „die Software“ oder „das Produkt“) über die Website https://monkeymastering.com (nachfolgend „die Website“), gemäß dem Real Decreto Legislativo 1/2007 vom 16. November, mit dem der Texto Refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (TRLGDCU) verabschiedet wurde, der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher und der Richtlinie (EU) 2019/2161 (Omnibus).
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Inhaber | Javier J. Redondo (nachfolgend „MONKEY MASTERING“) |
| NIF | 78503120A |
| Steuerlicher Sitz | Avenida Alcalde Ramírez Bethencourt 32, 35004 Las Palmas de Gran Canaria, Spanien |
| Kommerzielle Kontakt-E-Mail | legal@monkeymastering.com |
| Support-E-Mail | support@monkeymastering.com |
| Website | https://monkeymastering.com |
Die Ausstellung der Rechnungen und der Zahlungseinzug erfolgen über Lemon Squeezy, Inc., die als Merchant of Record (eingetragener Händler) und damit steuerlich als Verkäufer gegenüber dem Endnutzer auftritt.
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Regelung: - Des Erwerbs einer Nutzungslizenz an der Software (nicht des Eigentums an ihr). - Der wirtschaftlichen, steuerlichen und lieferbezogenen Bedingungen dieser Lizenz. - Der Verbraucherrechte nach europäischem und spanischem Recht.
Die technische Nutzung der Software richtet sich zusätzlich nach der Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA).
MONKEY MASTERING ist ein herunterladbares Audio-Plugin in den Formaten VST3 und AU, verfügbar für macOS und Windows, bestimmt für das automatische Mastering von Audiospuren. Das Produkt wird in zwei Editionen angeboten:
| Edition | Beschreibung | Preis |
|---|---|---|
| Standard | Vollständige Mastering-Engine: 5-Band-EQ, Kompressor, De-Esser, automatisches Sidechain, Clipper und True-Peak-Limiter; Messpanel COMPLIANCE / PROOF; alle Virtual-Speaker-Profile; 8 Spurtypen; 12 Musikstile; 3 Streaming-Exportziele; manuelles ANALYZE; Aufnahme in WAV 16 Bit; Support per E-Mail. | 9,90 € |
| Pro | Alles aus Standard, plus: die 16 Spurtypen und die 24 Musikstile; 8 Streaming-Exportziele; automatische Erkennung von Spurtyp und Stil; die Pro-Kompressor-Regler aus EXTRAS; Mid/Side; IMAGING (Stereobild pro Band); Space / Reverb; Stem Separator; Abgleich mit einer Referenzspur; erweitertes Sidechain; Benutzerpresets; Export in WAV 24 Bit / FLAC / MP3 mit Metadaten; bevorzugter Support. | 18,90 € |
Einführungspreis (PRO). Die angegebenen Preise sind die seit der kommerziellen Veröffentlichung tatsächlich erhobenen Preise. Der Preis der Edition PRO wird als Einführungspreisausgewiesen; der Preis der Edition STANDARD ist sein regulärer Preis. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. Es wird kein höherer früherer Preis als Referenz angezeigt, weil nie einer erhoben wurde; folglich handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer Preisermäßigung im Sinne des Art. 20.2 der Richtlinie 2011/83/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/2161 (Omnibus). Jede künftige Erhöhung gilt ausschließlich für Käufe nach ihrem Inkrafttreten und berührt niemals bereits erworbene Lizenzen. Die endgültigen Preise und die anwendbaren Steuern werden vor Abschluss des Kaufs klar angezeigt.
Sämtliche vorvertraglichen Informationen, die die Artikel 60 und 97 TRLGDCU verlangen (Eigenschaften, Preis, Steuern, Widerrufsrecht, Gewährleistung, Laufzeit usw.), werden dem Nutzer vor der Zahlungsbestätigung angezeigt.
Gemäß den Artikeln 102 bis 108 TRLGDCU (Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU) verfügt der Verbraucher über eine Frist von 14 Kalendertagen ab dem Erhalt der Lizenz, um ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Artikel 103.m) TRLGDCU und Art. 16.m) der Richtlinie 2011/83/EU bestimmen, dass das Widerrufsrecht NICHT gilt für die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn: - Die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat, und - Der Verbraucher anerkennt, sein Widerrufsrecht mit dem Herunterladen / Aktivieren des Inhalts verloren zu haben.
Im Kaufprozess muss der Nutzer dieses Kästchen ausdrücklich ankreuzen:
Ich verlange die sofortige Ausführung der Lieferung der Software und akzeptiere ausdrücklich, mein Widerrufsrecht zu verlieren, sobald ich die Lizenz herunterlade oder aktiviere.
Dieses Kästchen ist nicht vorangekreuzt, gemäß der Omnibus-Richtlinie.
Da die Software ein digitaler Inhalt mit sofortiger Lieferung ist, dessen Wert sich mit der ersten produktiven Nutzung verbraucht, und da §7.2 dieser Bedingungen einen wirksamen Verzicht auf das Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß Art. 103.m) TRLGDCU und Art. 16.m) der Richtlinie 2011/83/EU darstellt, gilt bei MONKEY MASTERING eine eingeschränkte Erstattungsrichtlinie:
Eine Erstattung wird nur in den folgenden Fällen gewährt:
KEINE Erstattung wird gewährt für:
Begründung der Richtlinie. Die Software wendet auf das Audiomaterial eine unumkehrbare ingenieurtechnische Bearbeitung an. Sobald der Nutzer eine Spur mit MONKEY MASTERING gemastert und das entstandene Audio veröffentlicht hat, ist der Wert der Lizenz verbraucht. Eine Erstattung nach der Nutzung käme einer Rückabwicklung der Leistung unter Beibehaltung des erlangten Nutzens gleich. Das spanische und das europäische Recht erlauben den Verzicht auf den Widerruf in genau diesem Fall ausdrücklich (digitale Inhalte mit sofortiger Ausführung und ausdrücklicher Zustimmung).
Wie eine Erstattung beantragt wird. Schreibe an legal@monkeymastering.com mit dem Betreff „Erstattungsantrag“ und gib die Bestellnummer, den Lizenzschlüssel und eine klare Beschreibung des technischen Problems an (Logs, Screenshots, Systemspezifikationen). Antwort innerhalb von 5 Werktagen. Genehmigte Erstattungen wickelt Lemon Squeezy, Inc. innerhalb von 3–10 Werktagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel ab, und der Schlüssel wird widerrufen.
Gemäß dem TRLGDCU (Art. 114 ff.) und dem Gesetz 11/2023 (das die Richtlinien (EU) 2019/770 über digitale Inhalte und (EU) 2019/771 über Waren umsetzt):
Der Nutzer muss vor dem Kauf prüfen, ob sein System die auf der Website veröffentlichten technischen Anforderungen erfüllt (Betriebssystem, Architektur, kompatible Host-DAW usw.). Die Unvereinbarkeit mit nicht aufgeführten Systemen stellt keine Vertragswidrigkeit dar.
Empfohlene Mindestanforderungen (Richtwerte): - macOS 11 (Big Sur) oder höher, oder Windows 10 / 11 64-bit. (Baseline JUCE 8 / CMAKE_OSX_DEPLOYMENT_TARGET) - DAW mit Unterstützung für VST3 oder AU (Audio Unit). - Internetverbindung während der ersten Aktivierung (gilt nicht während der BETA-Phase, in der die Prüfung lokal erfolgt).
Die Haftung von MONKEY MASTERING aus der Nutzung der Software richtet sich nach der EULA. In jedem Fall bleiben diejenigen Haftungen unberührt, die nach dem TRLGDCU gegenüber Verbrauchern vertraglich weder ausgeschlossen noch beschränkt werden können (z. B. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden).
Bevor der Nutzer den Rechtsweg beschreitet, kann er:
Mit dem Abschluss des Kaufprozesses erklärt der Nutzer, diese Bedingungen, die EULA und die Datenschutzerklärung vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Kommerzieller Kontakt: legal@monkeymastering.com Technischer Support: support@monkeymastering.com Verkäufer: MONKEY MASTERING (vollständige Identifikation des Inhabers in §1)
Dieses Dokument wird auf Spanisch und in weiteren Sprachen veröffentlicht, um das Verständnis zu erleichtern. Allein die spanische Fassung ist verbindlich: bei Abweichungen zwischen den Fassungen geht der spanische Text vor.
Dieser Vorrang nimmt dem Verbraucher nicht die Rechte, die ihm das Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt, gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 593/2008 (Rom I).