— MONKEY MASTERING —
Erklärung zur KI-Nutzung — MONKEY MASTERING
Zuletzt aktualisiert: 10. August 2026
Dieses Dokument beschreibt transparent die algorithmische Natur der Software MONKEY MASTERING, im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), die DSGVO (Art. 22 über automatisierte Entscheidungen) und den allgemeinen Grundsatz der Transparenz gegenüber dem Nutzer.
1. Technische Natur der Software
MONKEY MASTERING führt die Analyse und das Mastering von Audio mittels deterministischer Algorithmen der digitalen Signalverarbeitung (DSP) mit vorkonfigurierten Parametern durch. Im Einzelnen:
- FFT / STFT (Schnelle / Kurzzeit-Fourier-Transformation) für die Spektralanalyse.
- HPSS (Harmonic-Percussive Source Separation) zur Zerlegung des Inhalts in harmonische und perkussive Komponenten.
- Wiener-Filterung und klassische Spektralmasken zur Bereinigung / Anhebung.
- Biquad-Filter (parametrisch, Shelving, High-/Low-Pass) zur Entzerrung.
- Klassische spektrale Heuristiken und empirische Regeln zur Erkennung von Tonalität, Klangbalance und Dynamik.
Diese Algorithmen sind deterministisch: Bei gleicher Eingabe und gleichen Parametern ist die Ausgabe identisch.
2. Was die Software NICHT tut
- Sie verwendet KEINE trainierten Machine-Learning -Modelle (neuronale Netze, Deep Learning, auf Korpora trainierte statistische Modelle) in der Audio-Verarbeitungskette.
- Sie trainiert KEIN Modell mit dem Audiomaterial oder den Daten des Nutzers. Weder der Lizenzgeber noch Dritte verwenden Material des Nutzers, um Modelle irgendeiner Art zu trainieren.
- Sie führt KEINE Audioverarbeitung in der Cloud durch. Das gesamte DSP läuft lokal auf dem Rechner des Nutzers.
- Sie führt KEIN automatisiertes Profiling des Nutzers durch im Sinne des Art. 22 DSGVO und trifft keine Entscheidungen mit rechtlicher oder erheblicher Wirkung auf der Grundlage personenbezogener Daten.
- Sie liefert KEINE generativen Ausgaben (synthetisches Audio, geklonte Stimmen, von Grund auf erzeugte Inhalte). Sie transformiert ausschließlich das Audiomaterial, das der Nutzer ihr übergibt.
3. Einordnung nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)
- Die Software ist kein „KI-System“ im Sinne des Art. 3.1 des AI Act, da ihr ein trainiertes Modell mit adaptiver Inferenzfähigkeit fehlt. Sie ist, in technischer Terminologie, ein klassisches DSP mit festgelegten Parametern.
- Selbst bei extensiver Auslegung fällt die Software in keine der Kategorien des inakzeptablen Risikos (Art. 5) oder des hohen Risikos (Art. 6 und Anhang III): Sie wird nicht für Biometrie, Beschäftigung, Kreditwesen, Justiz, Migration, Bildung oder kritische Infrastruktur eingesetzt.
- Die Software unterliegt keiner Registrierungspflicht in der europäischen Datenbank für KI-Systeme und keiner KI-CE-Kennzeichnung.
- Transparenz (Art. 50 AI Act): streng genommen nicht anwendbar (es handelt sich nicht um ein KI-System), doch der Lizenzgeber veröffentlicht die vorliegende Erklärung als freiwillige gute Praxis der Transparenz.
4. Künftige Entwicklung
Sollten künftig Komponenten des Machine Learning aufgenommen werden (z. B. ein vortrainiertes Modell für Vorschläge von Presets, Genre-Erkennung usw.), wird der Lizenzgeber:
- Dieses Dokument aktualisieren und darin angeben, welches Modell verwendet wird, zu welchem Zweck und ob es mit Daten von Nutzern trainiert wurde.
- Die Datenschutzerklärung überarbeiten, um jede zusätzliche Verarbeitung abzubilden.
- Die Einordnung nach dem AI Act bewerten und die jeweils geltenden Pflichten erfüllen (Transparenz, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung usw.).
- In keinem Fall wird Audiomaterial des Nutzers in der Cloud verarbeitet ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers.
5. Beschwerden und Rechte
- Zu personenbezogenen Daten: siehe Datenschutzerklärung. Kontakt: legal@monkeymastering.com. Aufsichtsbehörde: AEPD (https://www.aepd.es).
- Zum Inhalt dieser Erklärung: legal@monkeymastering.com.
6. Sprachfassungen
Dieses Dokument wird auf Spanisch und in weiteren Sprachen veröffentlicht, um das Verständnis zu erleichtern. Allein die spanische Fassung ist verbindlich: bei Abweichungen zwischen den Fassungen geht der spanische Text vor.
Dieser Vorrang nimmt dem Verbraucher nicht die Rechte, die ihm das Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt, gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 593/2008 (Rom I).
Verantwortlicher: MONKEY MASTERING — vollständige Identifikation des Verantwortlichen im Impressum.