— MONKEY MASTERING —
Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
MONKEY MASTERING
Zuletzt aktualisiert: 10. August 2026
BETA-HINWEIS — v1.2 BETA. Die Software befindet sich derzeit in der Phase der privaten BETA. Diese Bedingungen werden anlässlich der kommerziellen Veröffentlichung v1 überarbeitet und neu herausgegeben. Das Feedback der BETA-Nutzer wird zur Ausgestaltung der endgültigen Bedingungen beitragen. Bei Widersprüchen zwischen diesem Hinweis und dem übrigen Teil der EULA gehen die besonderen Klauseln der BETA-Lizenz (§2.ter) während der Laufzeit der BETA vor.
WICHTIG — VOR DER INSTALLATION ODER NUTZUNG DER SOFTWARE AUFMERKSAM LESEN.
Dieses Dokument stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung dar (nachfolgend „die Vereinbarung“ oder „die EULA“) zwischen dir (dem „Nutzer“ oder „Lizenznehmer“) und Javier J. Redondo, mit NIF 78503120A, Inhaber der Marke MONKEY MASTERING (nachfolgend „der Lizenzgeber“), über die Nutzung der Software MONKEY MASTERING (nachfolgend „die Software“). Der Sitz und die übrigen Identifikationsdaten des Lizenzgebers finden sich im Impressum.
Mit der Installation, Aktivierung oder Nutzung der Software erklärt sich der Nutzer an die Bedingungen dieser EULA gebunden. Wenn du sie nicht akzeptierst, installiere und nutze die Software nicht und verlange die Erstattung gemäß den Verkaufsbedingungen.
1. Definitionen
- Software: das Audio-Plugin MONKEY MASTERING, einschließlich seiner Binärdateien (VST3, AU), Datendateien, Werkspresets, Dokumentation und aller Updates.
- Lizenz: nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der Software nach Maßgabe dieser EULA.
- Lizenzschlüssel: eindeutige alphanumerische Zeichenfolge, die dem Nutzer nach dem Kauf übergeben wird und sein Nutzungsrecht ausweist.
- System: jeder einzelne Rechner (Computer), auf dem die Software installiert und aktiviert wird.
2. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber gewährt dem Nutzer eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche und beschränkte Lizenz , um:
- Die Software auf höchstens zwei (2) Systemen gleichzeitig zur persönlichen Nutzung des Nutzers zu installieren und zu aktivieren (z. B. ein Hauptstudio und ein Laptop).
- Die Software zu persönlichen oder beruflichen Zwecken zu nutzen (Mastering eigenen Audios oder für Kunden), sofern der Nutzer das Mastering selbst durchführt.
- Angemessene Sicherungskopien des Installationsprogramms der Software anzufertigen, ausschließlich zur Nutzung durch den Nutzer.
2.bis Testlizenz (Trial / Evaluierung)
Der Lizenzgeber kann eine kostenlose Testversion (Trial) der Software mit begrenzter Dauer anbieten (derzeit 14 Kalendertage ab der ersten Ausführung, Änderungen vorbehalten und auf der Website bekannt gegeben).
- Während des Trials verfügt der Nutzer über den vollen Funktionsumfang der Software zur persönlichen Evaluierung, ohne kostenpflichtigen Lizenzschlüssel.
- Die während des Trials exportierten Dateien tragen eine periodische Pegelmarkierung. Solange der Trial aktiv ist, enthält jede Datei, die die Aufnahme-/Exportfunktion der Software schreibt, eine periodische Pegelmarkierung: eine kurze Absenkung (etwa −12 dB) alle 30 Sekunden, ab Sekunde 15 der Datei. Das Monitoring in Echtzeit, die Anzeigen und das Urteil auf dem Bildschirm sind davon nicht betroffen — was der Nutzer während des Trials hört, ist das, was eine lizenzierte Version erzeugt —, aber eine unter dem Trial exportierte Datei ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die Software weist vor jeder Aufnahme darauf hin (Aufnahmemenü und Hinweis auf dem Bildschirm beim Start der Aufnahme). Dateien, die mit einer Standard- oder Pro-Lizenz exportiert werden, tragen niemals eine Markierung.
- Die Trial-Lizenz ist persönlich, nicht ausschließlich, nicht übertragbar, nicht kommerziell und zeitlich befristet. Sie berechtigt nach Ablauf des Zeitraums nicht zu einer fortgesetzten kommerziellen Produktion.
- Nach Ablauf der Frist verarbeitet die Software kein Audio mehr und erfordert den Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz, um fortzufahren.
- Der Lizenzgeber kann die Trial-Variante jederzeit ändern oder zurückziehen, ohne dass dies bereits erworbene kostenpflichtige Lizenzen berührt.
- Der Versuch, die Ablaufmechanismen des Trials zu umgehen (Verstellen der Systemuhr, Löschen von Statusdateien, Neuinstallation zum Zurücksetzen des Zählers usw.), gilt als wesentliche Verletzung dieser EULA.
2.ter BETA-Lizenz (private Testphase)
Der BETA-Build der Software (v1.2 BETA) wird unter einer privaten und beschränkten BETA-Lizenz vertrieben, die für eingeladene Tester bestimmt ist:
- Die BETA-Lizenz läuft am 5. September 2026 ab (interner Flag
MM_BETA_EXPIRY_ENABLED, um 23:59:59 Ortszeit), danach verarbeitet der BETA-Build kein Audio mehr.
- Dieser Ablauf betrifft ausschließlich die BETA-Builds. Die über den kommerziellen Verkaufskanal vertriebenen Builds enthalten die Ablaufprüfung nicht und stellen ihren Betrieb niemals aufgrund eines Datums ein.
- Während dieser BETA-Phase dauert die Trial-Variante (§2.bis) dieselben 14 Kalendertage wie im kommerziellen Build; eine Verlängerung wird nicht gewährt.
- Die Nutzung wird ausschließlich zur Evaluierung, zu Stabilitätstests, zur Prüfung der Kompatibilität mit DAWs und für Feedback an den Lizenzgeber gewährt. Die Nutzung in kommerzieller Produktion ist nicht gestattet mit dem BETA-Build, unbeschadet dessen, dass der Nutzer das erzeugte Audio auf eigenes Risiko verwenden kann.
- Ausdrücklich untersagt sind Weiterverbreitung, Veröffentlichung, kommerzielle Rezension, veröffentlichtes Benchmarking oder Reverse Engineering des BETA-Builds.
- Die BETA-Lizenzschlüssel sind personengebunden, werden in begrenzter Zahl ausgegeben und können vom Lizenzgeber jederzeit widerrufen werden , ohne Anspruch auf Entschädigung.
- Der Lizenzgeber begrüßt und ermutigt die Einsendung von Fehlerberichten, Vorschlägen und Kommentaren an support@monkeymastering.com. Mit der Übermittlung von Feedback gewährt der Nutzer dem Lizenzgeber eine nicht ausschließliche, unbefristete, unwiderrufliche, unentgeltliche und weltweite Lizenz, es in die Software aufzunehmen.
- Die vollständige kommerzielle Veröffentlichung (Standard 9,90 € · Pro 18,90 € zum Einführungspreis) über den offiziellen Verkaufskanal (Lemon Squeezy als Merchant of Record, vorgesehen) steht noch aus und wird auf der Website bekannt gegeben. Es sind die tatsächlich erhobenen Preise; es wird kein höherer früherer Preis als Referenz angezeigt.
3. Beschränkungen
Der Nutzer DARF NICHT:
- Die Software oder den Lizenzschlüssel kopieren, verbreiten, weiterverkaufen, vermieten, unterlizenzieren, verleihen oder an Dritte übertragen.
- Die Software ändern, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke erstellen, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer soweit dies nach dem anwendbaren Recht zwingend erlaubt ist (Art. 100 und zugehörige Vorschriften TRLPI).
- Hinweise auf geistiges Eigentum, Urheberrechte, Marken oder Kennzeichen der Software entfernen, verändern oder verdecken, einschließlich des splash screen von JUCE, den die Lizenz JUCE Personal verlangt (siehe §12).
- Die Software für rechtswidrige oder betrügerische Zwecke, zur Erstellung rechtswidriger Inhalte oder zur Verletzung von Rechten Dritter nutzen.
- Die Software als Teil eines SaaS-, IaaS- oder „Online-Auto-Mastering“-Dienstes Dritter nutzen, ohne besondere schriftliche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber.
- Den Lizenzschlüssel teilen, zulassen, dass er gleichzeitig auf mehr Systemen als erlaubt genutzt wird, oder den Schlüssel an Dritte weitergeben.
- Versuchen, die Mechanismen der Aktivierung, der Lizenzprüfung, der Begrenzung der Aktivierungen, des BETA-Ablaufs oder jede andere Schutzmaßnahme der Software zu umgehen.
- Den Lizenzmanager oder den BETA-Ablaufmechanismus entfernen, deaktivieren oder zu überbrücken versuchen.
Komponenten Dritter — LGPL-Vorbehalt. Die Beschränkungen dieser Klausel 3 (insbesondere Absatz 3.2) gelten nur insoweit, als das anwendbare Recht und die Lizenzen der in die Software eingebundenen Komponenten Dritter dies zulassen. Insbesondere enthält die Software die MP3-Codierbibliothek LAME (libmp3lame), lizenziert unter der GNU Lesser General Public License v2.1 („LGPL“): Nichts in dieser EULA beschränkt oder ersetzt die Rechte, die diese Lizenz dem Nutzer in Bezug auf jene Bibliothek einräumt, einschließlich der Änderung der Bibliothek, ihres Ersatzes durch eine auf Schnittstellenebene kompatible geänderte Fassung sowie der Dekompilierung oder des Reverse Engineering der Software, soweit dies zur Fehlersuche bei solchen Änderungen oder zur gesetzlich gedeckten Herstellung der Interoperabilität erforderlich ist (Art. 100 TRLPI; Art. 6 Richtlinie 2009/24/EG). Die Komponenten Dritter unterliegen ihren eigenen Lizenzen — siehe §12 und die Datei THIRDPARTY.md; der vollständige Text der LGPL wird mit der Software ausgeliefert (LGPL-2.1.txt).
4. Aktivierung und Lizenzprüfung
- Während der privaten BETA (§2.ter) werden die BETA-Schlüssel vollständig lokal geprüft, ohne Netzwerkaufrufe. Es werden keinerlei Aktivierungs- oder Prüfdaten an irgendeinen Server übermittelt.
- Nach der kommerziellen Veröffentlichung erfordert die Software beim ersten Start eine Online-Aktivierung, die den Lizenzschlüssel gegen die API des Zahlungsanbieters und Merchant of Record prüft (vorgesehen: Lemon Squeezy —
api.lemonsqueezy.com), der die Schlüssel im Namen des Lizenzgebers ausgibt und verifiziert.
- Nach der ersten Aktivierung nimmt die Software keine periodische Verbindung zu den Servern des Lizenzgebers oder des Zahlungsanbieters auf. Spätere Prüfungen erfolgen lokal (Integritätsprüfung beim Start). Netzwerkverkehr entsteht nur bei ausdrücklichen Vorgängen der Aktivierung, Deaktivierung oder erneuten Prüfung, die der Nutzer selbst auslöst.
- Der Nutzer kann eine Installation deaktivieren — in der Software selbst oder indem er Unterstützung unter support@monkeymastering.com anfordert —, um eine Aktivierung freizugeben und sie auf einem anderen System zu nutzen.
- Jede Lizenz erlaubt bis zu zwei (2) gleichzeitige Aktivierungen, ein Limit, das in der Plattform des Zahlungsanbieters konfiguriert ist.
- Der Verlust oder das Abhandenkommen des Lizenzschlüssels liegt in der Verantwortung des Nutzers. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung durch Dritte ist unverzüglich support@monkeymastering.com zu kontaktieren.
5. Geistiges Eigentum
- Die Software ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk nach dem Texto Refundido de la Ley de Propiedad Intelectual (RD Leg. 1/1996) und den anwendbaren internationalen Verträgen.
- Der Lizenzgeber behält jederzeit die volle Inhaberschaft an der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Quellcode, Binärdateien, DSP-Algorithmen, Werkspresets, Gestaltung der Oberfläche, Marken, Logos, Ikonografie und Dokumentation.
- Die Marke MONKEY MASTERING und ihre grafischen Elemente stehen zusammen mit dem Slogan "NOT A PLUGIN. AN ENGINEER."im Eigentum des Lizenzgebers (und können nach dem anwendbaren Recht eingetragen sein).
- Der Nutzer behält das volle Eigentum an seinem Audio, seinen Projekten und allen mit der Software erzeugten Inhalten. Der Lizenzgeber erhebt keinerlei Anspruch auf das vom Nutzer verarbeitete Audio.
- Dem Nutzer wird über das in dieser EULA beschriebene beschränkte Nutzungsrecht hinaus kein Recht des geistigen Eigentums an der Software eingeräumt.
5.bis Marken Dritter (nennende / beschreibende Verwendung)
Die Software nimmt ausschließlich zu beschreibenden Zwecken und zur Interoperabilität Bezug auf Namen von Plattformen Dritter — insbesondere Spotify®, Apple Music®, YouTube™, Tidal®, SoundCloud™, Beatport®, Amazon Music® und Deezer® (Vertriebs-/Streaming-Plattformen, für die die optimierten Master exportiert werden), sowie auf Namen von Wettbewerbsprodukten, die in Vergleichsmaterial der Website genannt werden (z. B. iZotope Ozone®, FabFilter Pro-L®, Sonible smart:limit®, LANDR®).
- Alle diese Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.
- Der Lizenzgeber hat keine Verbindung, keine Förderung, keine Billigung und keine Zusammenarbeit irgendeiner Art mit den Inhabern dieser Marken.
- Die Verwendung erfolgt im Rahmen der Lehre von der nennenden Verwendung / lauteren Benutzung (Art. 37 Verordnung (EU) 2017/1001 über die Unionsmarke; Art. 37 Ley 17/2001 de Marcas): (a) die Nennung des Produkts oder der Dienstleistung des Dritten ist erforderlich, um die Bestimmung des Presets oder den Vergleichsbezug anzugeben; (b) die Verwendung beschränkt sich auf das unbedingt Notwendige; (c) sie erfolgt im Einklang mit den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel; (d) sie legt keinerlei geschäftliche Verbindung nahe.
- Die Werkspresets und Exportziele mit den Bezeichnungen „Spotify Ready“, „Apple Music Ready“, „YouTube Ready“, „Tidal Ready“, „SoundCloud Ready“, „Beatport Ready“, „Amazon Music Ready“ und „Deezer Ready“ beziehen sich auf technische Ziele für Loudness und Ceiling , die für den Export zu diesen Plattformen optimiert sind, gemäß den öffentlichen Spezifikationen der jeweiligen Plattform, und bedeuten keine Zertifizierung, Genehmigung oder Billigung durch diese.
6. Inhalte des Nutzers
- Die gesamte Audioverarbeitung findet lokal auf dem System des Nutzersstatt. Die Software übermittelt, speichert oder analysiert weder Audio noch Projekte oder Inhalte des Nutzers auf Servern des Lizenzgebers oder Dritter.
- Die vom Nutzer erstellten Presets sind Eigentum des Nutzers. Er kann sie frei mit Dritten teilen.
7. Updates und Support
- Der Lizenzgeber kann Updates der Software anbieten. Die Bedingungen (Unentgeltlichkeit, Fristen, Edition) sind im Einzelnen geregelt in den Verkaufsbedingungen.
- Mit der Installation eines Updates gilt diese EULA auch für die neue Version. Ändert ein Update die Bedingungen wesentlich, informiert der Lizenzgeber den Nutzer und verlangt eine ausdrückliche Annahme.
- Der technische Support wird per E-Mail an support@monkeymastering.com geleistet, mit den in den Verkaufsbedingungenbeschriebenen Beschränkungen. Der Support wird mit größtmöglicher Sorgfalt geleistet, und der Lizenzgeber verpflichtet sich nicht zu einer bestimmten Antwortfrist; dies berührt die gesetzliche Gewährleistung (§8) nicht.
8. Gewährleistung
Für Verbraucher in der EU gilt die gesetzliche Gewährleistung nach dem TRLGDCU und der Richtlinie (EU) 2019/770, wie in den Verkaufsbedingungennäher ausgeführt. Gemäß dem Gesetz 11/2023 beträgt die Frist der Vertragsmäßigkeit für digitale Inhalte zwei (2) Jahre ab der Lieferung.
8.2 „WIE BESEHEN“ (AS IS) — Beschränkungen
Über die zwingende gesetzliche Gewährleistung hinaus wird die Software „WIE BESEHEN“ und „NACH VERFÜGBARKEIT“bereitgestellt, ohne zusätzliche Garantien jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten.
- Die Garantie, dass die Software unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder mit jeder bestimmten Hardware- oder Softwarekonfiguration des Nutzers kompatibel funktioniert.
Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich zu beurteilen, ob die Software seinen Bedürfnissen und seinem System entspricht.
9. Haftungsbeschränkung
Im größtmöglichen nach dem anwendbaren Recht zulässigen Umfang und vorbehaltlich der Höchstgrenzen des Art. 148 TRLGDCU sowie der übrigen zwingenden Verbrauchervorschriften ist die Gesamthaftung des Lizenzgebers gegenüber dem Nutzer für jeden Anspruch, der sich aus der Software ergibt oder mit ihr zusammenhängt, auf den Preis beschränkt, den der Nutzer in den zwölf (12) Monaten vor dem anspruchsauslösenden Ereignis tatsächlich für die Lizenz gezahlt hat.
In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für mittelbare, beiläufige, besondere, Folge- oder Strafschäden, einschließlich (ohne Beschränkung):
- Entgangener Gewinn, entgangene Einnahmen, Geschäftschancen, Kunden oder Reputation.
- Verlust oder Beschädigung von Audio, Projekten, Sessions oder sonstigen Inhalten des Nutzers.
- Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit.
- Kosten für Ersatzwaren oder -dienstleistungen.
Diese Beschränkung gilt nicht für:
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers.
- Personenschäden.
- Haftungen, die nach zwingendem Verbraucherrecht weder ausgeschlossen noch beschränkt werden können.
Der Nutzer erkennt an, dass die Beschränkungen dieser Klausel ein wesentlicher Bestandteil des Lizenzpreises sind.
10. Freistellung
Der Nutzer verpflichtet sich, den Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich ergeben aus:
- Der Nutzung der Software durch den Nutzer unter Verletzung dieser EULA oder des anwendbaren Rechts.
- Vom Nutzer verarbeiteten Inhalten, die Rechte des geistigen Eigentums, Bildrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte Dritter verletzen.
11. Laufzeit und Beendigung
- Diese EULA bleibt für die Dauer der Lizenz des Nutzers in Kraft.
- Der Lizenzgeber kann die Lizenz mit sofortiger Wirkung beenden im Fall einer wesentlichen Verletzung dieser EULA durch den Nutzer (insbesondere Piraterie, Weiterverbreitung oder Umgehung von Schutzmaßnahmen), verbunden mit der Deaktivierung des Schlüssels.
- Nach der Beendigung muss der Nutzer jede Nutzung der Software einstellen und alle seine Kopien löschen.
- Die Klauseln über geistiges Eigentum, Haftungsbeschränkung, Freistellung, anwendbares Recht und Gerichtsstand gelten über die Beendigung hinaus fort.
12. Software Dritter und Hinweise
Die Software enthält die folgenden Komponenten Dritter, deren Lizenzen der Nutzer zu beachten verspricht:
- JUCE Framework (Raw Material Software Ltd.) — genutzt in der Variante JUCE Personal (kostenlos), anwendbar, solange die jährlichen Bruttoeinnahmen des Lizenzgebers aus der Software 50.000 USD nicht übersteigen. In Erfüllung dieser Variante zeigt die Software beim Start einen splash screen von JUCE, den der Nutzer nicht entfernen, verbergen oder deaktivieren darf. Die vollständige Lizenz findest du unter https://juce.com/juce-8-license/. Übersteigen die Einnahmen die Schwelle, wechselt der Lizenzgeber vor der nächsten veröffentlichten Version zur Variante JUCE Indie oder höher.
- STFT- / FFT-Algorithmen , die in der DSP-Kette eingesetzt werden, sind klassische Algorithmen des Gemeinguts (Cooley–Tukey und Varianten).
- MP3-Encoder LAME (libmp3lame) (© The LAME Project — lame.sourceforge.io) — genutzt, ohne Änderungen und ohne dessen unter GPL lizenzierten Decoder, für die MP3-Exportfunktion, unter der GNU Lesser General Public License v2.1 (LGPL). Nichts in dieser EULA beschränkt die Rechte, die die LGPL in Bezug auf diese Bibliothek einräumt (siehe den Vorbehalt in Klausel 3). Der vollständige Text der LGPL wird mit der Software ausgeliefert (
LGPL-2.1.txt) und ist verfügbar unter gnu.org; der Quellcode der Bibliothek und die Compiler-Flags sind verfügbar unter monkeymastering.com/lame-source.html und auf Anfrage unter legal@monkeymastering.com.
- Zur Laufzeit bestehen keine weiteren Abhängigkeiten von Dritten über die aufgeführten und die in JUCE enthaltenen hinaus. Die Hinweise und Lizenzen sind im Bereich „About“ / „Credits“ der Software und/oder in der Datei
THIRDPARTY.md verfügbar, die dem Installationsprogramm beiliegt.
12.bis KI-Nutzung und algorithmische Analyse
Die Software ist kein „KI-System“ im Sinne des Artikels 3.1 der Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (EU AI Act):
- Die Analyse und das Mastering erfolgen mittels deterministischer Algorithmen der digitalen Signalverarbeitung (DSP): FFT, harmonisch-perkussive Trennung (HPSS), Wiener-Filter, Biquads und klassische spektrale Heuristiken mit vorkonfigurierten Parametern.
- Es werden keine trainierten Modelle des maschinellen Lernens verwendet (neuronale Netze, Deep Learning, auf großen Korpora trainierte statistische Modelle usw.) in der Audio-Verarbeitungskette.
- Es findet kein automatisiertes Profiling des Nutzers statt im Sinne des Art. 22 DSGVO, und es werden keine Entscheidungen mit rechtlicher oder erheblicher Wirkung auf der Grundlage personenbezogener Daten getroffen.
- Es werden weder personenbezogene Daten des Nutzers noch sein Audio verwendet, um Modelle zu trainieren — weder eigene noch die Dritter.
Weitere Einzelheiten im Dokument AIUseDisclosure.de.html.
13. Einhaltung von Vorschriften und Exportkontrolle
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche für die Nutzung der Software geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten, einschließlich der Exportkontrollvorschriften der EU, der Vereinigten Staaten und jeder anderen einschlägigen Rechtsordnung. Die Software darf nicht an Personen oder in Länder exportiert oder reexportiert werden, die Sanktionen oder Embargos unterliegen.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aktivierung und Nutzung der Software richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
15. Abtretung
Der Nutzer darf diese EULA sowie seine Rechte oder Pflichten aus ihr nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers abtreten. Der Lizenzgeber darf diese EULA im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, einer Verschmelzung oder eines Verkaufs von Vermögenswerten an Dritte abtreten und teilt dies dem Nutzer mit.
16. Vollständigkeit der Vereinbarung
Diese EULA bildet zusammen mit den Verkaufsbedingungen und der Datenschutzerklärungdie vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien über die Software und ersetzt jede frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarung.
Wird eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht für nichtig oder undurchsetzbar erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
17. Anwendbares Recht, Sprache und Gerichtsstand
- Diese EULA unterliegt spanischem Recht und dem Recht der Europäischen Union.
- Für Verbraucher: Gerichte des Wohnsitzes des Verbrauchers (Art. 90.2 TRLGDCU).
- Für Nicht-Verbraucher / gewerbliche Nutzer: Gerichte der Stadt des Wohnsitzes des Lizenzgebers.
- Die EULA wird veröffentlicht auf Spanisch (Originalfassung) und auf Englisch (Übersetzung aus Gefälligkeit). Bei Abweichungen zwischen den Fassungen ist die spanische Fassung maßgeblich, unbeschadet der zwingenden Rechte, die dem Verbraucher nach seinem nationalen Recht zustehen.
17.bis Änderungen dieser EULA
Der Lizenzgeber kann diese EULA ändern, um rechtliche, technische oder betriebliche Änderungen abzubilden. Wesentliche Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage im Voraus vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt, per E-Mail an die mit der aktiven Lizenz verbundene Adresse und/oder durch einen hervorgehobenen Hinweis auf der Website. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach Inkrafttreten der neuen Fassung gilt als deren Annahme. Akzeptiert der Nutzer die neuen Bedingungen nicht, kann er die Lizenz beenden und gegebenenfalls eine anteilige Erstattung nach dem anwendbaren Recht verlangen.
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19. Sprachfassungen
Dieses Dokument wird auf Spanisch und in weiteren Sprachen veröffentlicht, um das Verständnis zu erleichtern. Allein die spanische Fassung ist verbindlich: bei Abweichungen zwischen den Fassungen geht der spanische Text vor.
Dieser Vorrang nimmt dem Verbraucher nicht die Rechte, die ihm das Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt, gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 593/2008 (Rom I).
Lizenzgeber: MONKEY MASTERING — vollständige Identifikationsdaten im Impressum.