Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

MONKEY MASTERING

Zuletzt aktualisiert: 10. August 2026

BETA-HINWEIS — v1.2 BETA. Die Software befindet sich derzeit in der Phase der privaten BETA. Diese Bedingungen werden anlässlich der kommerziellen Veröffentlichung v1 überarbeitet und neu herausgegeben. Das Feedback der BETA-Nutzer wird zur Ausgestaltung der endgültigen Bedingungen beitragen. Bei Widersprüchen zwischen diesem Hinweis und dem übrigen Teil der EULA gehen die besonderen Klauseln der BETA-Lizenz (§2.ter) während der Laufzeit der BETA vor.

WICHTIG — VOR DER INSTALLATION ODER NUTZUNG DER SOFTWARE AUFMERKSAM LESEN.

Dieses Dokument stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung dar (nachfolgend „die Vereinbarung“ oder „die EULA“) zwischen dir (dem „Nutzer“ oder „Lizenznehmer“) und Javier J. Redondo, mit NIF 78503120A, Inhaber der Marke MONKEY MASTERING (nachfolgend „der Lizenzgeber“), über die Nutzung der Software MONKEY MASTERING (nachfolgend „die Software“). Der Sitz und die übrigen Identifikationsdaten des Lizenzgebers finden sich im Impressum.

Mit der Installation, Aktivierung oder Nutzung der Software erklärt sich der Nutzer an die Bedingungen dieser EULA gebunden. Wenn du sie nicht akzeptierst, installiere und nutze die Software nicht und verlange die Erstattung gemäß den Verkaufsbedingungen.

1. Definitionen

2. Lizenzgewährung

Der Lizenzgeber gewährt dem Nutzer eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche und beschränkte Lizenz , um:

2.bis Testlizenz (Trial / Evaluierung)

Der Lizenzgeber kann eine kostenlose Testversion (Trial) der Software mit begrenzter Dauer anbieten (derzeit 14 Kalendertage ab der ersten Ausführung, Änderungen vorbehalten und auf der Website bekannt gegeben).

2.ter BETA-Lizenz (private Testphase)

Der BETA-Build der Software (v1.2 BETA) wird unter einer privaten und beschränkten BETA-Lizenz vertrieben, die für eingeladene Tester bestimmt ist:

3. Beschränkungen

Der Nutzer DARF NICHT:

  1. Die Software oder den Lizenzschlüssel kopieren, verbreiten, weiterverkaufen, vermieten, unterlizenzieren, verleihen oder an Dritte übertragen.
  2. Die Software ändern, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke erstellen, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer soweit dies nach dem anwendbaren Recht zwingend erlaubt ist (Art. 100 und zugehörige Vorschriften TRLPI).
  3. Hinweise auf geistiges Eigentum, Urheberrechte, Marken oder Kennzeichen der Software entfernen, verändern oder verdecken, einschließlich des splash screen von JUCE, den die Lizenz JUCE Personal verlangt (siehe §12).
  4. Die Software für rechtswidrige oder betrügerische Zwecke, zur Erstellung rechtswidriger Inhalte oder zur Verletzung von Rechten Dritter nutzen.
  5. Die Software als Teil eines SaaS-, IaaS- oder „Online-Auto-Mastering“-Dienstes Dritter nutzen, ohne besondere schriftliche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber.
  6. Den Lizenzschlüssel teilen, zulassen, dass er gleichzeitig auf mehr Systemen als erlaubt genutzt wird, oder den Schlüssel an Dritte weitergeben.
  7. Versuchen, die Mechanismen der Aktivierung, der Lizenzprüfung, der Begrenzung der Aktivierungen, des BETA-Ablaufs oder jede andere Schutzmaßnahme der Software zu umgehen.
  8. Den Lizenzmanager oder den BETA-Ablaufmechanismus entfernen, deaktivieren oder zu überbrücken versuchen.

Komponenten Dritter — LGPL-Vorbehalt. Die Beschränkungen dieser Klausel 3 (insbesondere Absatz 3.2) gelten nur insoweit, als das anwendbare Recht und die Lizenzen der in die Software eingebundenen Komponenten Dritter dies zulassen. Insbesondere enthält die Software die MP3-Codierbibliothek LAME (libmp3lame), lizenziert unter der GNU Lesser General Public License v2.1 („LGPL“): Nichts in dieser EULA beschränkt oder ersetzt die Rechte, die diese Lizenz dem Nutzer in Bezug auf jene Bibliothek einräumt, einschließlich der Änderung der Bibliothek, ihres Ersatzes durch eine auf Schnittstellenebene kompatible geänderte Fassung sowie der Dekompilierung oder des Reverse Engineering der Software, soweit dies zur Fehlersuche bei solchen Änderungen oder zur gesetzlich gedeckten Herstellung der Interoperabilität erforderlich ist (Art. 100 TRLPI; Art. 6 Richtlinie 2009/24/EG). Die Komponenten Dritter unterliegen ihren eigenen Lizenzen — siehe §12 und die Datei THIRDPARTY.md; der vollständige Text der LGPL wird mit der Software ausgeliefert (LGPL-2.1.txt).

4. Aktivierung und Lizenzprüfung

5. Geistiges Eigentum

5.bis Marken Dritter (nennende / beschreibende Verwendung)

Die Software nimmt ausschließlich zu beschreibenden Zwecken und zur Interoperabilität Bezug auf Namen von Plattformen Dritter — insbesondere Spotify®, Apple Music®, YouTube™, Tidal®, SoundCloud™, Beatport®, Amazon Music® und Deezer® (Vertriebs-/Streaming-Plattformen, für die die optimierten Master exportiert werden), sowie auf Namen von Wettbewerbsprodukten, die in Vergleichsmaterial der Website genannt werden (z. B. iZotope Ozone®, FabFilter Pro-L®, Sonible smart:limit®, LANDR®).

6. Inhalte des Nutzers

7. Updates und Support

8. Gewährleistung

Für Verbraucher in der EU gilt die gesetzliche Gewährleistung nach dem TRLGDCU und der Richtlinie (EU) 2019/770, wie in den Verkaufsbedingungennäher ausgeführt. Gemäß dem Gesetz 11/2023 beträgt die Frist der Vertragsmäßigkeit für digitale Inhalte zwei (2) Jahre ab der Lieferung.

8.2 „WIE BESEHEN“ (AS IS) — Beschränkungen

Über die zwingende gesetzliche Gewährleistung hinaus wird die Software „WIE BESEHEN“ und „NACH VERFÜGBARKEIT“bereitgestellt, ohne zusätzliche Garantien jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich zu beurteilen, ob die Software seinen Bedürfnissen und seinem System entspricht.

9. Haftungsbeschränkung

Im größtmöglichen nach dem anwendbaren Recht zulässigen Umfang und vorbehaltlich der Höchstgrenzen des Art. 148 TRLGDCU sowie der übrigen zwingenden Verbrauchervorschriften ist die Gesamthaftung des Lizenzgebers gegenüber dem Nutzer für jeden Anspruch, der sich aus der Software ergibt oder mit ihr zusammenhängt, auf den Preis beschränkt, den der Nutzer in den zwölf (12) Monaten vor dem anspruchsauslösenden Ereignis tatsächlich für die Lizenz gezahlt hat.

In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für mittelbare, beiläufige, besondere, Folge- oder Strafschäden, einschließlich (ohne Beschränkung):

Diese Beschränkung gilt nicht für: - Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers. - Personenschäden. - Haftungen, die nach zwingendem Verbraucherrecht weder ausgeschlossen noch beschränkt werden können.

Der Nutzer erkennt an, dass die Beschränkungen dieser Klausel ein wesentlicher Bestandteil des Lizenzpreises sind.

10. Freistellung

Der Nutzer verpflichtet sich, den Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich ergeben aus:

11. Laufzeit und Beendigung

12. Software Dritter und Hinweise

Die Software enthält die folgenden Komponenten Dritter, deren Lizenzen der Nutzer zu beachten verspricht:

12.bis KI-Nutzung und algorithmische Analyse

Die Software ist kein „KI-System“ im Sinne des Artikels 3.1 der Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (EU AI Act):

Weitere Einzelheiten im Dokument AIUseDisclosure.de.html.

13. Einhaltung von Vorschriften und Exportkontrolle

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche für die Nutzung der Software geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten, einschließlich der Exportkontrollvorschriften der EU, der Vereinigten Staaten und jeder anderen einschlägigen Rechtsordnung. Die Software darf nicht an Personen oder in Länder exportiert oder reexportiert werden, die Sanktionen oder Embargos unterliegen.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aktivierung und Nutzung der Software richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

15. Abtretung

Der Nutzer darf diese EULA sowie seine Rechte oder Pflichten aus ihr nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers abtreten. Der Lizenzgeber darf diese EULA im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, einer Verschmelzung oder eines Verkaufs von Vermögenswerten an Dritte abtreten und teilt dies dem Nutzer mit.

16. Vollständigkeit der Vereinbarung

Diese EULA bildet zusammen mit den Verkaufsbedingungen und der Datenschutzerklärungdie vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien über die Software und ersetzt jede frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarung.

Wird eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht für nichtig oder undurchsetzbar erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

17. Anwendbares Recht, Sprache und Gerichtsstand

17.bis Änderungen dieser EULA

Der Lizenzgeber kann diese EULA ändern, um rechtliche, technische oder betriebliche Änderungen abzubilden. Wesentliche Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage im Voraus vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt, per E-Mail an die mit der aktiven Lizenz verbundene Adresse und/oder durch einen hervorgehobenen Hinweis auf der Website. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach Inkrafttreten der neuen Fassung gilt als deren Annahme. Akzeptiert der Nutzer die neuen Bedingungen nicht, kann er die Lizenz beenden und gegebenenfalls eine anteilige Erstattung nach dem anwendbaren Recht verlangen.

18. Kontakt

Anliegen E-Mail
Allgemeiner Kontakt hello@monkeymastering.com
Technischer Support support@monkeymastering.com
Rechtliche / kommerzielle Fragen legal@monkeymastering.com
Datenschutz legal@monkeymastering.com
Rechnungsstellung / Zahlungen billing@monkeymastering.com
Creator- / Affiliate-Programm hello@monkeymastering.com

19. Sprachfassungen

Dieses Dokument wird auf Spanisch und in weiteren Sprachen veröffentlicht, um das Verständnis zu erleichtern. Allein die spanische Fassung ist verbindlich: bei Abweichungen zwischen den Fassungen geht der spanische Text vor.

Dieser Vorrang nimmt dem Verbraucher nicht die Rechte, die ihm das Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt, gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 593/2008 (Rom I).

Lizenzgeber: MONKEY MASTERING — vollständige Identifikationsdaten im Impressum.