— MONKEY MASTERING —
Vereinbarung zum Creator- / Affiliate-Programm — MONKEY MASTERING
Zuletzt aktualisiert: 10. August 2026
BETA-HINWEIS. Das Creator-Programm befindet sich in der Pilotphase während der privaten BETA von MONKEY MASTERING. Die kommerziellen Konditionen (Provisionssatz, Auszahlungsschwellen, Kampagnen) können vor der kommerziellen Veröffentlichung v1 angepasst werden. Änderungen werden den Creators mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.
Diese Vereinbarung regelt das Verhältnis zwischen Javier J. Redondo, mit NIF 78503120A, Inhaber der Marke MONKEY MASTERING (nachfolgend „der Lizenzgeber“ oder „MONKEY MASTERING“), und jeder natürlichen oder juristischen Person, die die Aufnahme als Creator / Affiliate in das offizielle Programm beantragt und dort zugelassen wird (nachfolgend „der Creator“). Der Sitz und die übrigen Identifikationsdaten des Lizenzgebers finden sich im Impressum.
1. Gegenstand
Der Creator bewirbt MONKEY MASTERING auf seinen eigenen Kanälen (YouTube, Instagram, TikTok, Blog, Podcast usw.) über einen individuellen Affiliate-Link , den der Lizenzgeber bereitstellt, gegen eine Provision auf die erzielten Verkäufe.
2. Zulassung und Anmeldung
- Der Creator beantragt seine Anmeldung per E-Mail an hello@monkeymastering.com (Betreff:
[CREATOR]) mit: Name / öffentlichem Alias, Hauptkanal bzw. Hauptkanälen, URL, ungefährer Reichweite, Art der Inhalte.
- Die Zulassung liegt im freien Ermessen des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber kann ohne Angabe von Gründen ablehnen oder annehmen, stets unter Beachtung der Antidiskriminierungsvorschriften.
- Nach der Zulassung erhält der Creator: (a) seinen individuellen Affiliate-Link, (b) Zugang zum Dashboard von Lemon Squeezy (sobald es betriebsbereit ist), (c) ein Kit mit grafischen Assets und Textbausteinen.
3. Provision
- Prozentsatz: 30 % auf die dem Link des Creators zurechenbaren Nettoumsätze.
- „Nettoumsätze“ = der vom Kunden gezahlte Preis abzüglich (i) der Gebühren des Zahlungsdienstleisters und des Merchant of Record (Lemon Squeezy), (ii) der anwendbaren lokalen Steuern und (iii) Erstattungen oder Chargebacks.
- Die Zuordnung erfolgt über ein Last-Click-Cookie mit einem Zeitfenster von 30 Tagen ab dem Klick auf den Link des Creators, es sei denn, der Kunde löscht Cookies oder verwendet Blocker; in diesem Fall kann die Zuordnung verloren gehen.
- Mindestauszahlungsschwelle: 50 € an aufgelaufener Provision. Unterhalb der Schwelle wird der Saldo auf den Folgemonat übertragen.
4. Zahlungen
- Zahlungsrhythmus: Zahlungen monatlich, innerhalb der ersten 15 Tage des Monats, der auf den abgerechneten Kalendermonat folgt, nach Ablauf des Erstattungszeitfensters (14 Kalendertage).
- Zahlungsweg: SEPA-Überweisung für Creators mit EU-Konto, PayPal für die übrigen, nach Wahl des Creators.
- Der Creator ist für seine steuerlichen Pflichten (IRPF, IAE und indirekte Steuer —IVA oder IGIC— gegebenenfalls) auf die erhaltenen Provisionen verantwortlich. Ist der Creator in Spanien steuerlich ansässig und als Selbstständiger gemeldet, hat er dem Lizenzgeber eine Rechnung mit der jeweils anwendbaren indirekten Steuer auszustellen.
- Stellt der Creator keine gültigen Steuerdaten bereit oder verletzt er die vorstehenden Pflichten, kann der Lizenzgeber die Zahlungen bis zu ihrer Regularisierung zurückbehalten.
5. Pflichten des Creators
Der Creator verpflichtet sich:
- Transparenz: seine Inhalte klar als Werbung / Affiliate-Inhalte zu kennzeichnen (Verwendung von Hashtags wie
#ad, #afiliado, #sponsoredoder gleichwertigen Texten), gemäß der Omnibus-Richtlinie, dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) und den Leitlinien zu verdeckter Werbung der spanischen Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde.
- Nennung: in sozialen Netzwerken @javierjredondo (oder das offiziell benannte Handle) zu markieren, wenn Inhalte über MONKEY MASTERING veröffentlicht werden.
- Wahrhaftigkeit: keine falschen, irreführenden oder übertriebenen Aussagen über die Software zu treffen (Leistung, Ergebnisse, Vergleiche mit dem Wettbewerb). Der offizielle Slogan "NOT A PLUGIN. AN ENGINEER." darf als solcher zitiert, aber nicht durch nicht genehmigte gleichwertige Aussagen ersetzt werden.
- Angemessene Inhalte: die Marke MONKEY MASTERING nicht mit illegalen Inhalten, Hassrede, sexuell explizitem Material, grundloser Gewalt, Drogen, Glücksspiel oder sonstigen Inhalten in Verbindung zu bringen, die dem Ansehen des Lizenzgebers schaden.
- Kein Disparagement: MONKEY MASTERING, den Lizenzgeber oder seine Community nicht öffentlich und böswillig herabzusetzen. Konstruktive Kritik und ehrliche Vergleiche sind willkommen.
- Kein Spam: den Link nicht über unzulässige Kanäle zu verbreiten (Spam, massenhaftes Einstellen in Foren, PBN usw.).
- Kein Eigenkauf: den eigenen Link nicht zu nutzen, um die Software für sich selbst oder für direkte Angehörige zu kaufen, um daraus eine Provision zu erzielen.
6. Beschränkte Markenlizenz
Der Lizenzgeber gewährt dem Creator eine nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare und unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der Logos, Mockups und offiziellen Assets aus dem Kit des Programms, ausschließlich zur Bewerbung von MONKEY MASTERING während der Laufzeit dieser Vereinbarung und gemäß den Markenrichtlinien. Jede Nutzung außerhalb dieses Umfangs bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
7. Keine Ausschließlichkeit
Diese Vereinbarung ist nicht exklusiv. Der Creator kann andere Produkte bewerben, auch die von Wettbewerbern, ohne Einschränkung, solange er seine Transparenzpflichten und das Verbot des Disparagement einhält. Der Lizenzgeber kann so viele Creators zulassen, wie er für richtig hält.
8. Laufzeit und Beendigung
- Diese Vereinbarung hat eine unbefristete Laufzeit.
- Jede der Parteien kann sie mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mailkündigen, ohne dass es einer Begründung bedarf.
- Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung bei einer wesentlichen Pflichtverletzung kündigen (Betrug, Rufschädigung, Verletzung von Rechten Dritter, schwerer Verstoß gegen die Pflichten aus §5).
- Vor der Beendigung entstandene Provisionen werden im nächsten ordentlichen Zyklus ausgezahlt, sobald die Erstattungszeitfenster abgelaufen sind.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Creators (Name, E-Mail, Bank- / Zahlungsdaten, Steuerdaten) richtet sich nach der Datenschutzerklärung, mit der Rechtsgrundlage der Erfüllung dieser Vereinbarung (Art. 6.1.b DSGVO) und der gesetzlichen steuerlichen Pflichten (Art. 6.1.c DSGVO).
10. Bildrechte und Testimonials
Übermittelt der Creator freiwillig schriftliche oder audiovisuelle Testimonials, gestattet er dem Lizenzgeber, diese in seinen Kommunikationskanälen (Website, soziale Netzwerke, Werbematerialien) unter Nennung des Namens oder Alias des Creators zu vervielfältigen, gemäß dem spanischen Organgesetz LO 1/1982 über das Recht auf Ehre, auf persönliche und familiäre Intimsphäre und auf das eigene Bild. Der Creator kann diese Einwilligung schriftlich widerrufen; der Lizenzgeber stellt die Nutzung innerhalb einer angemessenen Frist ein.
11. Haftungsbeschränkung
Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Creator nicht für:
- Schwankungen im Tracking durch Blocker, abgelehnte Cookies oder technische Beschränkungen des Browsers.
- Vorübergehende Aussetzung des Programms wegen Wartung oder höherer Gewalt.
- Entgangenen Gewinn infolge der Nichtzulassung zum Programm oder seiner Beendigung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese Vereinbarung unterliegt spanischem Recht.
- Für Creators, die Verbraucher sind: Gerichte des Wohnsitzes des Creators (Art. 90.2 TRLGDCU).
- Für gewerbliche Creators / Selbstständige / juristische Personen: Gerichte der Stadt des Sitzes des Lizenzgebers.
- Bei Abweichungen zwischen der spanischen und der englischen Fassung ist die spanische Fassung maßgeblich.
| Anliegen |
E-Mail |
| Anmeldung und Verwaltung des Programms |
hello@monkeymastering.com |
| Kommerzielle / rechtliche Fragen |
legal@monkeymastering.com |
| Rechnungsstellung / Zahlungen |
billing@monkeymastering.com |
14. Sprachfassungen
Dieses Dokument wird auf Spanisch und in weiteren Sprachen veröffentlicht, um das Verständnis zu erleichtern. Allein die spanische Fassung ist verbindlich: bei Abweichungen zwischen den Fassungen geht der spanische Text vor.
Dieser Vorrang nimmt dem Verbraucher nicht die Rechte, die ihm das Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt, gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 593/2008 (Rom I).
Lizenzgeber: MONKEY MASTERING — vollständige Identifikationsdaten im Impressum.